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Aus dem Eitorfer Rathaus

Baubeginn für den "Sprung an die Sieg"

Der erste Teil des Regionale 2010- Projekts "Sprung an die Sieg" in Eitorf wird in diesem Jahr ausgeführt. Neu gestaltet wird der Bereich zwischen dem Bahnhof Eitorf und der Sieg.Um die Arbeiten zügig durchführen zu können, sind Absperrungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen erforderlich, die leider Erschwernissen für die Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.
Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt in mehreren Abschnitten. Vorgesehen ist, zuerst den Abschnitt nördlich des Bahnhofs bis zum Eipbach anzulegen. Zeitgleich erfolgt die Kanalerneuerung in der Straße "Am Eichelkamp".
Die beauftragte Fa. STRABAG wird ab Mittwoch, dem 25. Januar 2012, das derzeit als Parkplatz genutzte Gelände zwischen dem Stellwerk und dem früheren Salzlagergebäude durch einen Bauzaun absperren. Die innerhalb dieser Fläche liegenden Parkmöglichkeiten entfallen. Die Verkehrslenkungsmaßnahmen in der Straße "Am Eichelkamp" erfolgen vor Baubeginn.
Spätestens Ende des Jahres sollen sämtliche Bauarbeiten für diesen Teil des Projekts beendet sein.

 

Neuer, innovativer Ticketservice ab Januar 2012

 

Neues aus dem Kulturbüro: Ab Mitte Januar 2012 können alle kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Eitorf auch direkt im Internet gebucht werden. Die Tickets kommen dann mit der Post zu Ihnen nach Hause. Möglich macht das der Service der Firma proticket, mit der bereits bundesweit über 500 Vorverkaufsstellen arbeiten. Sie erreichen den Ticketverkauf direkt über die Homepage www.eitorf.de/veranstaltungen oder über www.proticket.de.

Daneben ist der Music- und CD-Corner, Asbacher Str. 11 seit kurzem  offizielle Vorverkaufsstelle für proticket. Auch hier können ab Mitte Januar für alle gemeindlichen Veranstaltungen Tickets erworben werden. Das gilt auch für alle Veranstaltungen im „Theater am Park“ mit Sitzplatzreservierung. Die bisherigen Vorverkaufsstellen Buchhandlung Windrose und Lotto Lichius sind derzeit noch nicht an das neue System angebunden.

Selbstverständlich können auch weiterhin alle Tickets direkt im Kulturbüro im Rathaus erworben werden.

Mit proticket steht zukünftig ein flexibles, preiswertes und übersichtlich zu bedienendes Kartenverkaufssystem zur Verfügung. Da mit der Volksbank Bonn Rhein-Sieg ein Werbepartner für die Tickets gefunden wurde, fällt die mit dem neuen Service verbundene Erhöhungen der Eintrittspreise moderat aus.

 

Schöneres Ortsbild durch Plakatrahmen

 

In Eitorf soll es zukünftig ordentlicher zugehen. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen ab dem 1.1.2012 im Ortszentrum, dem Gewerbegebiet und entlang sämtlicher Landstraßen keine „wilde“ Plakatwerbung mehr zuzulassen. Stattdessen werden in den nächsten Tagen 30 schicke, doppelseitige Plakatrahmen (für 60 Werbeplakate DIN A1) aus Aluminium gut sichtbar an ausgewählten Laternenmasten montiert. Dort kann künftig für die gemeindlichen Veranstaltungen, die Veranstaltungen von Vereinen aber auch von Gewerbebetrieben geworben werden. Hierdurch soll das „wilde“ Plakatieren in Eitorfs Zentrum in geordnete Bahnen gelenkt und die Attraktivität des Ortsbildes gesteigert werden. Ab sofort wenden sich Werbewillige daher unmittelbar an die Firma Städtewerbung Schnelle (www.sws-pb.de), um einen der wetterfesten Aushänge im Format DIN A1 anzumieten. Die Mietkosten je Woche betragen zwischen 2,52 Euro und 9,10 Euro. Im Mietpreis enthalten ist das Auf- und Abhängen Plakate durch die Firma Schnelle. Ungenehmigte, „wilde“ Plakatwerbung wird zukünftig entfernt.

Von den 60 Plakatflächen stehen für die Gemeindeverwaltung und die ortsansässigen Vereine 30 kostenlos zur Verfügung. Die Vergabe dieser kostenlosen Werbeflächen übernimmt im Amt für Kultur, Marketing und Tourismus Mitarbeiterin Gabriele Keuenhof, Rathaus - Zimmer 4, Telefon 02243 / 89111, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Von der vorgenannten Regelung unberührt bleibt die Plakatwerbung in den Außenorten. Nach wie vor können dort nach vorheriger Genehmigung durch das Ordnungsamt maximal 25 Plakate für Vereinsveranstaltungen aufgehangen werden.

Die Verwaltung hofft, mit dieser Neuregelung, die zunächst für ein Jahr getestet werden soll, das Eitorfer Ortsbild ansprechender zu gestalten.

 

Rede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushaltes 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Eitorfer Gemeinderates, liebe Mitbürgerinnen und Mitbür­ger!

Bevor ich auf unsere Eitorfer Si­tuation und den Haushaltsentwurf für 2012 eingehe, werden wir uns ein wenig mit den Rahmenbedin­gungen auseinandersetzen müs­sen, innerhalb derer wir unsere Entscheidungen für Eitorf treffen. Die Vokabel „Schuldenkrise" mag das Stichwort sein.

Sie hören sich doch auch in der Bevölkerung um! Überall ist die­ses beklemmende Gefühl zu spü­ren, dass in unserem Land etwas nicht stimmt. Viele Leute spre­chen es mehr oder weniger offen aus: Die Menschen glauben nicht daran, dass alles so weitergeht wie bisher. Doch kaum jemand zieht die Konsequenzen! Kaum jemand hat eine Vorstellung, wie es realistisch weitergehen könn­te. Nennen wir also hier und heu­te doch einmal ungeschminkt das, was den Leuten auf den Nägeln brennt. Und überlegen wir ein wenig weiter, um eine Ahnung davon zu bekommen, was auf uns noch zukommen könnte. Nur wer mögliche Probleme und ihre Fol­gen erkennt und überdenkt, kann erfolgreich Lösungsansätze ent­wickeln.

Die Probleme, vor denen wir ste­hen, können wir benennen: 1. Eine immense Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen. 2. Ein umlagefinanziertes Alters­sicherungssystem, dem aufgrund der demografischen Entwicklung die Grundlage entzogen wird (Tat­sache: Immer weniger Beitrags­zahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen). 3. Ein relativ neues, kapitalge­decktes Alterssicherungssystem (Stichwort: Riesterrente), welches aufgrund der demografischen Ent­wicklung ebenfalls als problema­tisch anzusehen ist: Das für das Alter gebildete Kapital ist immer nur so viel wert, wie es auch mit dem entsprechenden Faktor Ar­beit versehen ist. Auch ein Kapi­talist kommt um diese richtigen Erkenntnisse von Karl Marx nicht herum. Und da sieht es aufgrund der schon angesprochenen demo­grafischen Entwicklung eben nicht so besonders rosig aus. (Jede Maschine muss von Menschen entwickelt und gewartet werden; der Output der Maschine muss von Menschen vermarktet wer­den.) Und besteht das „Kapital" gar aus Forderungen gegenüber dem Staat (Staatsanleihen u.ä.), zeichnet sich jetzt schon ab, dass der Wert dieses „Kapitals", bzw. dieser Altersabsicherung, als frag­würdig anzusehen ist. 4. Die Kosten im Gesundheits­- und Pflegewesen explodieren. Zur Ursache nur zwei Stichworte: Zum einen der enorme und zugleich teure medizinische Fortschritt und zum anderen die Tatsache, dass wir immer älter werden, und da­mit der arbeitenden Generation immer länger Kosten verursachen. Wo werden diese Probleme hin­führen?

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2. Änderung der. Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eitorf vom 23.11.1990

Aufgrund des § 27 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz - 1. d. F. vom 08.12.2009 (GV NW 5, 756/SGV. NRW 2060) wird von der Gemeinde Eitorf als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Gemeinde Eitorf vom 19.12.2011 folgende 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eitorf vom 23.11.1990 beschlossen:

§1
Der § 8 a wird wie folgt geändert:

§8a
Plakatwerbung

(1) Die nachstehenden Bestimmungen gelten für öffentliche Verkehrsflächen, die in der Straßenbaulast der Gemeinde stehen. Für die Landes- und Kreisstraßen sind dies innerhalb der nach dem Straßen-und Wegegesetz NRW durch die Markierung „OD" festgelegten Ortsdurchfahrten, die Nebenanlagen wie Geh- und Radwege, Grünflächen sowie Beleuchtungseinrichtungen. Auf allen anderen Verkehrsflächen ist Plakatwerbung nur mit Zustimmung des jeweiligen Staßenbaulastträgers (Kreis, Land) zulässig.
(2) Für die Plakatwerbung auf öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne des Absatzes 1 wird das Gemeindegebiet in zwei Zonen eingeteilt. Zone 1 umfasst alle Landesstraßen und den auf dem als Anlage 1 zu dieser Verordnung gehörenden Plan rot markierten Bereich. Zone 2 sind alle anderen Bereiche. Jede Plakatwerbung ist frühzeitig vor Beginn bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Der Antrag kann für mehrere Anlässe bis zu einem Jahr im voraus gestellt werden. Die Genehmigung trifft nähere Bestimmungen zur Art und Weise der Aufstellung und Anbringung der Plakate. Für Plakatwerbung an dafür bereitgestellten Rahmen an Leuchtenmasten ist keine Genehmigung erforderlich, sondern ein unmittelbar mit dem von der Gemeinde konzessionierten Unternehmen zu schließender Vertrag.
(3) In Zone 1 ist dauerhafte oder anlassbezogene Plakatwerbung auf öffentlichen Verkehrsflächen nur an den von der Gemeinde dafür vorgesehenen Standorten und Einrichtungen zulässig. In Zone 2 ist gewerbliche Plakatwerbung nur auf von der Gemeinde dafür ausdrücklich vorgesehenen Einrichtungen zulässig. Im Übrigen ist hier nur anlassbezogene nicht-gewerbliche Plakatwerbung auf festen Platten oder Ständern bis maximal Format DIN A 2 zulässig und auf eine Anzahl von höchstens 25 Stück je Anlass begrenzt. In beiden Zonen ist anlassbezogene Plakatwerbung auf einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen vor dem jeweiligen Anlass begrenzt und muss binnen fünf Tagen nach dem Anlass wieder entfernt werden.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen bzw. für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen. Deren Ausübung bestimmt sich nach den vom Land dazu getroffenen Regelungen. Sofern diese nichts Abweichendes festlegen, ist die Wahlwerbung nur innerhalb drei Monaten vor dem jeweiligen Wahltag zulässig.

§2
Die Änderung tritt ab 01.01 .2012 in Kraft.

 
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